Spezifikation der Tour:
Datum: 2. November 2025
Streckenlänge 🚴🏻 🚴🏻♀️ = 46km
Höhenmeter ⛰️ = 196 hm
Wegbeschaffenheit = befestigt bzw. asphaltiert
Geschwindigkeit = 16 - 19 km/h
Dauer 🕙 = ca. 6 Stunden
Geeignet für: Radtour in teilweise hügeligem Gelände mit mehreren Steigungen. Für Freizeitradler mit normaler Kondition gut zu bewältigen.
Eine Radtour zum Pfannkuchen Haus Coenenmühle
Die Coenenmühle ist eine ehemalige Mühle im Linnefetal in Dabringhausen im Bergischen Land. Sie wurde auch Cremers- oder Ottenmühle genannt. Heute befindet sich darin das Pfannkuchenhaus Coenenmühle.
Die Erstnennung findet sich im Einnahmebuch der Kirche von Dabringhausen 1471 als Gotscald in der Mollen Abgaben zahlen musste. 1662 wurde ihr eine neue Konzession erteilt.
„Ihre Hochfürstl. Durchlt. auch gnedigst bewilliget, daß Conradt Schmidt Zu Dabringhaußen eine Mahlmülle(Coenemühle) auf einen Seifen unter das Dorf Dabringhaußen aufsetzt.“
Im Pfannkuchenhaus Coenenmühle in Dabringhausen dreht sich schon seit über 25 Jahren alles um leckere Pfannkuchen. Hier gibt es Pfannkuchen in allen Variationen von herzhaft bis süß, serviert in rustikalem Ambiente oder im Biergarten.
Die Route verläuft auf Wald-und Radwegen sowie ruhigen Landstraßen.
Vom Wiener Platz führt uns der Weg nach Höhenhaus, am Höhenfelder See vorbei durch Katterbach nach Schildgen. Von hier aus den Berg runter nach Odenthal und weiter nach Altenberg. Am Schöllerhof rechts ab Richtung Haus Maria in der Aue. Nun noch ein Stück an der Linnefe entlang und neben dem Dabringhausener Freibad sind wir an der Coenenmühle dem Pfannkuchenhaus. (http://www.coenenmuehle.de/)
Nach einer Pause in der Coenenmühle geht es über Dabringhausen, Limmringhausen, Altenberg, Odenthal, Schildgen, Dünnwald zurück zu unserem Treffpunkt zum Wiener Platz.
Treffpunkt: Wiener Platz vor dem Haupteingang von Woolworth
Wann: Sonntag den 2. November 2025
Zeit: 10:00 Uhr
⚠️ Hinweis:
Jeder Teilnehmer einer Tour fährt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Dies sind keine geführten, versicherten Touren.
Jeder Teilnehmer einer Tour ist für sich selbst verantwortlich und haftbar.
Veranstalter und Tourenleiter haften nicht gegenüber Teilnehmern oder Dritten in Folge der durch die Tour entstandenen Schäden.